Was ist eigentlich ein Pflichtverteidiger?
Kurz gesagt:
Ob Sie einen Pflichtverteidiger bekommen oder nicht, hängt nicht mit Ihrer finanziellen Situation zusammen bzw. der Frage, ob Sie sich einen Verteidiger leisten können oder nicht. Nur in bestimmten Fällen – insbesondere, wenn eine hohe Strafe zu erwarten ist – regelt das Gesetz, dass Sie einen Pflichtverteidiger bekommen können.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie sich einen Anwalt leisten können?
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf. Ich kläre Sie auf, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben und prüfe für Sie, ob ich mich in Ihrem Fall als Pflichtverteidiger beiordnen lassen kann.
Sollte eine Beiordnung nicht möglich sein, ist in geeigneten Fällen auch eine Ratenzahlung möglich. Auch hierüber kläre ich Sie selbstverständlich auf.
—> Egal ob Sie sich durch mich oder einen Kollegen bzw. Kollegin vertreten lassen: Sie sollten ein Strafverfahren nie allein bestreiten!
Was ist ein Pflichtverteidiger?
In einem Strafverfahren haben Sie das Recht, sich von einem Rechtsanwalt verteidigen zu lassen. Diesen Anwalt nennt man Verteidiger. Grundsätzlich können und müssen Sie sich einen Anwalt selbst aussuchen – man spricht dann von einem sogenannten Wahlverteidiger. Auch bezahlen müssen Sie diesen Wahlverteidiger selbst.
Das bedeutet aber auch: In Deutschland hat man zwar das Recht auf einen Verteidiger, man hat aber – anders als in vielen anderen Ländern – keinen Anspruch auf einen Verteidiger. Wer sich keinen Verteidiger leisten kann, muss in vielen Fällen deshalb schlicht ohne Verteidiger das Strafverfahren überstehen. Dies ist unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten – zu Recht – hoch umstritten.
Nur in bestimmten Situationen schreibt das Gesetz vor, dass Sie zwingend einen Anwalt haben müssen. Diese Situationen nennt man Fälle der „notwendigen Verteidigung“. Wenn Sie in solchen Verfahren keinen eigenen Anwalt beauftragen oder beauftragen können, bestellt Ihnen das Gericht einen. Dieser vom Gericht bestellte Anwalt ist dann ein Pflichtverteidiger, der vom Staat bezahlt wird.
Das Wort „Pflicht“ bezieht sich also nicht auf eine Pflicht für Sie, sondern auf die Pflicht des Gerichts, Ihnen einen Anwalt zur Seite zu stellen. Der Pflichtverteidiger ist ein vollwertiger Rechtsanwalt und hat dieselben Aufgaben wie jeder andere Strafverteidiger: Er berät Sie, erklärt Ihnen das Verfahren, prüft die Vorwürfe gegen Sie und vertritt Ihre Interessen gegenüber dem Gericht und der Staatsanwaltschaft.
Wann bekommt man einen Pflichtverteidiger?
Die Strafprozessordnung (StPO) – also das Gesetz, das regelt, wie ein Strafverfahren abläuft – legt fest, wann ein Pflichtverteidiger bestellt werden muss. Man spricht in diesen Fällen wie gesagt von der sogenannten „notwendigen Verteidigung“. Das bedeutet: Ohne Anwalt darf das Verfahren in diesen Situationen nicht durchgeführt werden.
Vereinfacht gesagt liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung dann vor, wenn entweder eine besonders schwere Strafe oder Rechtsfolge zu erwarten ist oder aus anderen Gründen davon ausgegangen werden muss, dass Sie nicht in der Lage sind, sich ausreichend selbst zu verteidigen.
Die Fälle der notwendigen Verteidigung sind umfangreich und in der Sache teilweise komplex. Typische Fälle der notwendigen Verteidigung (§ 140 StPO) sind beispielsweise:
Es ist mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe zu erwarten
Das Verfahren kann zu einem Berufsverbot führen
Es droht die Unterbringung in einer Anstalt
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft
Eine schwierige Sach- oder Rechtslage liegt vor
Gerne prüfe ich für Sie, ob ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt und ich für Sie als Pflichtverteidiger aktiv werden kann. Nehmen Sie hierfür einfach Kontakt auf.
Können Sie sich den Pflichtverteidiger selbst aussuchen?
Die Auswahl des Pflichtverteidigers obliegt zwar grundsätzlich dem Gericht, das Gesetz sieht aber vor, dass Sie einen bestimmten Rechtsanwalt vorschlagen können. In der Praxis wird Ihrem Vorschlag in aller Regel gefolgt, solange keine außergewöhnlichen Hindernisse bestehen.
Es empfiehlt sich daher, frühzeitig Kontakt zu einem Strafverteidiger Ihres Vertrauens aufzunehmen und diesen beim zuständigen Gericht als Pflichtverteidiger vorzuschlagen. Wenn Sie niemanden kennen, kann Ihnen zum Beispiel die Anwaltskammer in Ihrer Region weiterhelfen, einen geeigneten Anwalt zu finden. Wird kein Wunsch geäußert, bestellt das Gericht eigenständig einen Anwalt – Sie haben dann weniger Einfluss darauf, wen Sie als Beistand bekommen.
Auch dieser Vorgang ist rechtspolitisch hoch umstritten. Denn die Auswahl über den Verteidiger trifft genau das Gericht, das später in der Sache verhandelt. Die Richter suchen sich damit selbst die Person aus, mit der sie anschließend verhandeln. Das ist im Hinblick darauf, dass die Verteidigung die Rechte des Angeklagten auch gegen das Gericht verteidigen muss, mindestens ungeschickt.
Hat das etwas damit zu tun, ob Sie Geld haben?
Die Bestellung eines Pflichtverteidigers hängt nicht von Ihrer finanziellen Situation ab. Es spielt keine Rolle, ob Sie wenig oder viel Geld haben. Das Recht auf einen Pflichtverteidiger entsteht allein durch die Fälle der „notwendigen Verteidigung“ – nicht aufgrund Ihrer Bedürftigkeit. Das bedeutet wie gesagt auch, dass, wenn kein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, sie einen Verteidiger stets selbst bezahlen müssen.
Aber auch bei der Pflichtverteidigung müssen Sie beachten: Der Staat übernimmt zwar zunächst die Kosten des Pflichtverteidigers. Wenn Sie am Ende des Verfahrens aber verurteilt werden, können die Kosten des Verfahrens – und damit auch die Kosten des Pflichtverteidigers – auf Sie zurückfallen. Das Gericht entscheidet im Urteil darüber, wer die Verfahrenskosten trägt. Bei einer Verurteilung werden Ihnen die Kosten in der Regel auferlegt – werden Sie freigesprochen, trägt in aller Regel der Staat die Kosten.
Der Pflichtverteidiger erhält für seine Tätigkeit eine gesetzlich festgelegte Vergütung aus der Staatskasse. Diese Vergütung ist – was wiederum rechtspolitisch umstritten ist – in vielen Fällen niedriger als das, was ein Anwalt üblicherweise für seine Arbeit berechnen würde. In der Praxis ist es daher üblich, dass Rechtsanwälte eine zusätzliche Honorarvereinbarung mit ihren Mandanten treffen. Die Mandanten zahlen dann einen zusätzlichen Betrag.
Ob aus meiner Sicht eine zusätzliche Honorarvereinbarung geboten ist, entscheide ich im Einzelfall nach zwei Kriterien: dem Umfang bzw. der Komplexität des Falls sowie Ihrer finanziellen Situation.
Warten Sie nicht ab. Wenn Sie erfahren, dass gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet wurde, nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt zu einem Strafverteidiger auf. Je früher ein Anwalt eingebunden ist, desto besser kann er Ihre Interessen schützen – unabhängig davon, ob es sich am Ende um eine Pflichtverteidigung oder eine Wahlverteidigung handelt.
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt auf, auch wenn noch weitere Fragen offen sind.